Wie viel Steuern zahle ich für meine Kryptowährung in der Schweiz?

Wie in jedem Land müssen Sie auch in der Schweiz Steuern auf Ihre Bitcoins und Altcoins zahlen. Sie müssen den Gesamtwert Ihrer Kryptowährung deklarieren. Aber wie viel Steuern zahlen Sie dafür?

In den Schweizer Bundesländern ist die Erhebung der Einkommens- und Vermögenssteuer auf das Gesamtvermögen der Steuerpflichtigen, die in ihrem Kanton wohnen, obligatorisch. Die Steuersätze sind in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Kryptowährungen werden für Zwecke der Vermögenssteuer wie Fremdwährungen behandelt. Ihr Vermögen, das Sie am 31. Dezember haben, wird für dieses Steuerjahr besteuert. Als Beispiel: Der Steuersatz für Bitcoins, der am 31. Dezember 2020 vom Schweizer Bundesamt für Steuern festgelegt wurde, betrug 26.985,36 CHF (ca. 28.980 US$). Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt Steuersätze für andere Kryptowährungen als Bitcoins zur Verfügung. Diese Sätze sind eine Empfehlung an die kantonalen Steuerbehörden für Vermögenssteuerzwecke, aber die meisten folgen ihnen.

Bitcoin als Einkommenssteuer

Wenn ein Mitarbeiter Bitcoins oder andere Kryptowährungen als Gehalt oder Leistung erhält, ist dies Teil seines steuerpflichtigen Arbeitseinkommens. Der Wert der Kryptowährung in Schweizer Franken zum Zeitpunkt des Erhalts muss auf dem Gehaltsscheck angegeben werden.

In der Schweiz variiert der Einkommenssteuersatz zwischen 22% und 44% und ist abhängig vom Wohnkanton, der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Konfession. Der durchschnittliche Einkommenssteuersatz in der Schweiz beträgt 34%.

Handel mit Kryptowährungen

Wenn der Handel mit Kryptowährungen auf professioneller Basis erfolgt, sind alle Gewinne steuerpflichtig und Verluste steuerlich absetzbar. Kryptowährungen, die sich als Betriebsvermögen qualifizieren, werden in der Bilanz mit dem Buchwert ausgewiesen.

Bitcoin als Entrepreneur

Wenn ein Selbständiger Bitcoins oder andere Kryptowährungen für die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen erhält, muss dies als Teil des Haupt- oder Nebeneinkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit mit dem Frankenwert der Kryptowährung zum Zeitpunkt des Erhalts berücksichtigt werden.