In der Schweiz hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Federführung bei der Ausarbeitung von Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Blockchain-Projekten übernommen.
Die wichtigsten Richtlinien und Ansichten der FINMA
Die FINMA hat einen der klarsten Regulierungsrahmen der Welt für Initial Coin Offerings (ICOs). In ihren Richtlinien klassifiziert sie Token in drei Kategorien:
Zahlungsmünzen: Dies sind Münzen, die als Zahlungsmittel für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen oder als Mittel zur Wertübertragung verwendet werden sollen. Sie haben keine weiteren Funktionalitäten oder Verbindungen zu anderen Projekten.
Dienstprogramm-Token (Utility Tokens): Diese Token ermöglichen den Zugang zu einer bestimmten Anwendung oder Dienstleistung innerhalb eines bestimmten Blockchain-Ökosystems.
Investment Tokens: Diese repräsentieren Vermögenswerte, wie z. B. eine Schuld oder eine Beteiligung an dem zugrunde liegenden Unternehmen. Sie können auch Einkommen generieren oder zu Dividenden- oder Zinszahlungen berechtigen.
Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AML).
ICOs, die Zahlungs-Token ausgeben und deren Token sofort übertragbar sind, unterliegen den schweizerischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Dies bedeutet, dass die Emittenten solcher Token die Identität ihrer Kunden überprüfen müssen (KYC-Verfahren).
Banklizenzen
Stellt ein Token auch eine Forderung gegenüber dem Emittenten dar, zum Beispiel im Falle einer Einlage, kann die Ausgabe solcher Token eine Banklizenz erfordern. Wenn Token wirtschaftliche Rechte wie Dividenden oder Zinsen darstellen, können sie als Wertpapiere betrachtet werden und dem schweizerischen Wertpapierrecht unterliegen.
Je nach Art und Funktionalität eines Tokens und seines Projekts können bestimmte Tätigkeiten als Bankgeschäfte gelten und spezifischen Bankvorschriften unterliegen.
Dezentralisierte Finanzierung (DeFi):
Im Jahr 2020 veröffentlichte die FINMA ein ergänzendes Papier zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von sogenannten “DeFi”-Projekten, in dem sie betonte, dass Projekte, die ähnliche Risiken wie herkömmliche Finanztätigkeiten aufweisen, auch auf die gleiche Weise reguliert werden sollten.
Was sagt das Gesetz über Steuern auf Kryptowährungen?
Kryptowährungen werden in der Schweiz steuerlich grundsätzlich als Privatvermögen behandelt. Dies bedeutet, dass Privatanleger, die Kryptowährungen kaufen und verkaufen, keine Einkommenssteuer auf ihre Gewinne zahlen müssen, obwohl eine Kapitalertragssteuer fällig werden kann.
Diese Richtlinien zeigen den pragmatischen und ausgewogenen Ansatz der FINMA gegenüber Krypto- und Blockchain-Projekten, der darauf abzielt, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Verbraucher zu schützen und systemische Risiken zu minimieren.